Bedingungen und Konditionen für Reservierungen unter Frogner House Apartments (FHA)

RESERVIERUNGEN

Die Anzahl der Apartments, der Preis, der Check-in, die Reinigung und andere von Frogner House Apartments, im Folgenden FHA genannt, zu erbringende Leistungen werden in der Bestätigung angegeben. Die FHA wird sich bemühen, Sonderwünsche zu erfüllen, kann dies aber nicht garantieren. Der Bewohner muss über 18 Jahre alt sein. An Wochenenden und Feiertagen beträgt die Altersgrenze für die Anmietung eines Apartments von FHA 25 Jahre. Die FHV behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen entsprechend ihrer internen Routinen abzulehnen. Beim Einchecken verlangt die FHV einen Lichtbildausweis und eine Kreditkartenautorisierung. Die Reservierung ist erst dann garantiert, wenn die Kreditkartendaten oder die Bestätigung des Unternehmens eingegangen sind. Wir akzeptieren keine Barzahlung.

GÜLTIGKEIT DER PREISVEREINBARUNG

Die vereinbarten Preise sind für beide Parteien verbindlich. Die FHA behält sich jedoch das Recht vor, die Preise infolge veränderter Kosten aufgrund erhöhter Steuern und Abgaben oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle der FHA liegen, anzupassen. Die FHV wird solche Fälle sorgfältig dokumentieren und dem Kunden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten mitteilen. Bei Stornierung von mehr als 20 % des gebuchten Aufenthaltes, so dass der ursprüngliche Rabattzeitraum nicht eingehalten werden kann, behält sich die FHV das Recht vor, die Tagespreise für den gesamten Aufenthalt an das nächste vereinbarte Preis-/Rabattniveau für das Apartment anzupassen.

SICHERHEITSGENEHMIGUNG

In einigen Fällen ist die Autorisierung einer Kreditkarte beim Check-in erforderlich. Diese wird während des Aufenthalts einbehalten und bei der Abreise wieder freigegeben, wenn sich die Wohnung in demselben Zustand wie bei der Abreise befindet. Die FHV gibt den Betrag bei der Abreise frei, sobald die Wohnung geprüft und genehmigt wurde. Die Zeit, bis der Betrag auf dem Konto erscheint, wird von der Bank des Kunden festgelegt.

ZAHLUNG

Der vereinbarte Betrag ist spätestens zu Beginn des Aufenthalts per Kreditkarte, Debitkarte oder Banküberweisung zu zahlen, bei Langzeitmieten monatlich im Voraus. Aufträge für zusätzliche Dienstleistungen während des Aufenthalts sind bei der Buchung zu zahlen. Die Rechnungsstellung muss von der FHV nach einer Bonitätsprüfung vor Beginn des Aufenthaltes genehmigt werden. Es wird eine Rechnungsgebühr erhoben. Wir akzeptieren: Visa/Mastercard/Maestro.

STORNIERUNG VON WOHNEINHEITEN UND ANDEREN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

Alle Stornierungen und Änderungen von Buchungen müssen der FHV schriftlich mitgeteilt werden, um gültig zu sein. Für Buchungen über die Website von Frogner House oder über einen Dritten gelten gesonderte Bedingungen.

Stornierung und Änderung des Aufenthalts 1-6 Tage:
Bei Stornierung/Änderung nach 16:00 Uhr am Anreisetag wird der volle Betrag für bis zu/maximal 3 Tage berechnet. Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird dem Kunden der volle Betrag in Rechnung gestellt - 100% des Aufenthalts.

Stornierung und Änderung von Aufenthalten zwischen 7 und 89 Tagen:
Stornierungen/Änderungen, die später als 7 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden bis maximal 7 Tage nach dem Datum der Stornierung in voller Höhe berechnet. Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird der Kunde bis zu 7 Tage nach dem vereinbarten Preis für den gesamten Aufenthalt berechnet.

Für Aufenthalte über 90 Tage:
Stornierungen/Änderungen, die später als 14 Tage vor dem Anreisedatum erfolgen, werden bis maximal 14 Tage nach dem Anreisedatum in voller Höhe berechnet. Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird dem Kunden der vereinbarte Preis für den gesamten Aufenthalt bis zu 14 Tage in Rechnung gestellt. Für Vertragskunden können besondere Bedingungen gelten.

BEDINGUNGEN FÜR VORBEHALTE

Frogner House Wohnungen AS (FHA)

ORGANISATION DER WOHNUNGEN

  • Gebuchte Appartements sind am Anreisetag garantiert um 15:00 Uhr bezugsfertig und können bis 11:00 Uhr am Abreisetag genutzt werden. Die Appartements können nicht über diese Zeit hinaus genutzt werden, es sei denn, es wurde mit der FHV etwas anderes vereinbart. Bei verspätetem Check-out werden 100 % des geltenden Tagespreises ohne Reservierung berechnet.
  • Die Untervermietung des Mietobjekts ist nicht gestattet, und das Mietobjekt darf nur als Wohnung genutzt werden. Jede Form von gewerblicher Tätigkeit ist verboten.
  • Die FHA erlaubt keine Partys in den Wohnungen, und der Sicherheitsdienst hat das Recht, jeden Bewohner, der gegen diese Vorschrift verstößt, zu vertreiben.
  • Die FHV behält sich das Recht vor, jedem Gast/Bewohner, der eine Störung verursacht, den Zutritt zu verweigern oder das Mietverhältnis ohne Kostenerstattung zu beenden. Die FHV behält sich das Recht vor, die Wohnungen zu betreten, wenn dies während des Mietverhältnisses erforderlich ist. Natürliche Situationen werden sein: Vereinbarte Reinigung, vom Bewohner gemeldete Mängel/Wartung, bei Verdacht auf Wasseraustritt, Feuer oder andere Schäden/Wartung. Jeden Monat findet ein unangekündigter Kontrollgang durch die Hauswirtschaftsabteilung statt.

HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

Der Kunde haftet für Schäden, die der FHA durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Bewohners entstehen. Bei Schäden oder Mängeln während des Aufenthaltes oder beim Check-Out werden diese von FHA behoben - und dem Kunden werden Zeitaufwand und Materialkosten in Rechnung gestellt. Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen, Zuwiderhandlungen werden mit kr 5000,- geahndet. Haustiere sind in den Appartements nicht erlaubt, es sei denn, es wurde vorher schriftlich mit der FHV vereinbart. Bei Zuwiderhandlung werden zusätzliche Kosten für die Reinigung fällig. Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ist die Wäsche im Tagespreis enthalten. Eine Gebühr für zusätzliches Waschen kann anfallen, wenn das Waschen aufgrund von Nachlässigkeit über das normale Maß hinaus erforderlich ist. Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen wird eine Auswaschgebühr erhoben. Siehe separate Preisliste. Bei der Abreise müssen die Wohnungen in einem gepflegten Zustand übergeben werden. Im Falle einer fahrlässigen Nutzung, die eine zusätzliche Reinigung (oder Säuberung) erfordert, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Die FHV haftet nicht für Schäden oder den Verlust von persönlichen Gegenständen während des Aufenthalts. Den Bewohnern wird empfohlen, eine Hausrat-/Reiseversicherung abzuschließen, und sie müssen jeden Diebstahl oder Schaden selbst melden. Die Bewohner sind dafür verantwortlich, Brände zu verhindern, indem sie die Küche benutzen und Heizkörper nicht abdecken. Bei Fahrlässigkeit, die zu einem Brand oder einem Einsatz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes führt, werden dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Bewohner sind verpflichtet, sich mit den Brandschutzanweisungen der FHV vertraut zu machen.

BESCHWERDEANTRAG

Reklamationen des Kunden oder Bewohners müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch am Tag der Abreise, schriftlich bei der FHA eingereicht werden.

VERFÜGBARKEIT

Ist keine Wohnungskategorie verfügbar, kann die FHV das Apartment des Kunden ohne zusätzliche Kosten für den Kunden in eine höhere Kategorie aufsteigen lassen. Wenn die ursprüngliche Apartmentkategorie wieder frei wird, ist der Bewohner verpflichtet, in das ursprünglich gebuchte Apartment zu ziehen. Sollte die FHV aus unvorhergesehenen Gründen nicht in der Lage sein, den gebuchten Appartementtyp zur Verfügung zu stellen, ist sie verpflichtet, ein gleichwertiges Angebot innerhalb des Unternehmens oder in einem gleichwertigen Unternehmen zu unterbreiten.

NETZWERK

Alle Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien oder aus anderen Gründen oder zwischen den Bewohnern und der FHV entstehen, werden nach Möglichkeit gütlich beigelegt. Wenn der Streit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird der Streit vor die ordentlichen Gerichte gebracht. FHA bietet allen Bewohnern kostenloses Wi-Fi an. Das Angebot ist ein kostenloser Service, der kein Recht auf Beschwerden gibt.

MAJOR FORCE

Von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, Brand usw.), berechtigen zum Rücktritt vom Vertrag ohne Schadensersatzpflicht.